Je nach ArbeitnehmerInnenzahl einer Arbeitsstätte ist eine bestimmte Anzahl von Stunden in Belange des Arbeitnehmerschutzes zu investieren, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Erbracht werden diese Leistungen durch ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte. Es ist auch möglich sonstige Fachkräfte, wie ArbeitspsychologInnen einzusetzen. Wieviel von wem Sie brauchen erfahren sie hier…
Dazu haben wir Ihnen einen Rechner vorbereitet
Dazu haben wir Ihnen einen Rechner vorbereitet
Der Arbeitsschutzausschuss dient der Zusammenarbeit, der Koordination und dem Austausch zu allen Themen der Arbeitssicherheit, Gesundheit und Optimierung der Arbeitsbedingungen im Betrieb.
der Arbeitgeber oder die ArbeitgeberIn / VertreterIn, dieser ist Vorsitzender des Ausschusses,
für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften verantwortliche Beauftrage
Sicherheitsfachrkräfte, ArbeitsmediznerInnen, andere Fachkräfte wie ArbeitspsychologInnen wenn diese eingesetzt werden
Sicherheitsvertrauensperson
Vertreter der Belegschaftsorgane (Betriebsrat)
Brauche ich das?
Mit der WGKK, KFA, SVA, BVA
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können diese Untersuchung einmal jährlich in Anspruch nehmen. Die Kosten der Basisuntersuchung trägt die Krankenkasse, wenn während der letzten 12 Monate keine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde und der Patient/die Patientin selbstversichert ist. Dabei ist zu beachten, dass der Abstand zwischen den jährlichen Vorsorgeuntersuchungen mindestens 12 Monate und 1 Tag sein muss.
Im Zentrum der Health Consult von Montag bis Freitag zwischen 08.00-09.00h ohne Terminvereinbarung. Beim Blutabnahmetermin werden alle weiteren Folgetermine vereinbart.
Ja. Bitte ab Mitternacht keine Nahrung und süße Getränke zu sich nehmen. Wasser und ungesüßter Tee sind erlaubt.